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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Horb a.N. ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen. 

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungsangelegenheiten, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Seit dem 01.01.2018 ist die Zuständigkeit für Betreuungssachen von den Notariaten Horb und Dornstetten auf das Amtsgericht Horb übergegangen.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".



Zuständig für Immobilien - Zwangsversteigerungsverfahren im Gerichtsbezirk Horb ist das Amtsgericht Freudenstadt (www.agfreudenstadt.de) als Gericht mit zentralisierter Zuständigkeit.

Dort erhalten Sie auch nähere Informationen über Versteigerungstermine.

Familienverfahren werden ebenfalls zentral beim Amtsgericht Freudenstadt geführt.

Sämtliche Insolvenzverfahren werden vom Amtsgericht am Sitz des Landgerichts, dem Amtsgericht Rottweil (www.agrottweil.de), ebenfalls in zentraler Zuständigkeit betreut.  

Das Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Horb wird zentral beim Amtsgericht Stuttgart (www.amtsgericht-stuttgart.de) geführt. Selbstrecherche im Internet unter www.handelsregister.de

Nachlasssachen - für die bis zum 31.12.2017 die Notariate Horb und Dornstetten zuständig waren - werden jetzt beim Amtsgericht Freudenstadt (www.agfreudenstadt.de) bearbeitet.

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